Pressemitteilung: Initiative Deutz reicht Klage gegen Stadt Köln ein

Pressemitteilung: Initiative Deutz reicht Klage gegen Stadt Köln ein

Köln, 09.05.2023 Die Gewerbetreibenden und Anwohner, die sich in der Initiative Deutz zusammengeschlossen haben, reichen im Zuge des Verkehrsversuchs Deutzer Freiheit Klage gegen die Stadt Köln ein. Damit wendet sich die Initiative gegen das Verbot zur Nutzung von Autos auf besagter Einkaufsstraße. Ziel des Verfahrens, das stellvertretend von einem Mitglied der Initiative geführt wird, ist, die Rechtmäßigkeit des Verkehrsversuchs überprüfen zu lassen. Es wird ein umgehendes Ende des Versuchs angestrebt, um Anwohnern, Gewerbetreibenden und Kunden die Nutzung der Einkaufsstraße mit dem Auto wieder zu ermöglichen.

Grundsätzlich stellt sich für die Initiative Deutz die Frage, inwieweit die Stadt Köln sich auf Anordnungen oder Beschlüsse der Bezirksvertretung berufen kann. Im Sinne der Straßenverkehrsordnung besitzt die Gemeinde das Recht an der Straße und ist damit selbst für städteplanerische Entscheidungen verantwortlich. Dabei orientiert sich die Initiative Deutz an einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 28. Juni 2021, das in einem ähnlichen Fall im Sinne der Kläger entschieden hat.

Zudem hat sich für die Initiative Deutz im Verlauf des Verkehrsversuchs der Eindruck verfestigt, dass die Interessen von Gewerbetreibenden und Anwohnern nicht angemessen berücksichtigt werden. Bisherige Maßnahmen wie die Teilmöblierung der Deutzer Freiheit und deren sprachliche Aufwertung mithilfe des wohlklingenden Namens „StadtTerrassen“ sind nicht dazu geeignet, das Fehlen eines durchdachten Verkehrskonzepts auszugleichen.

Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, den Rechtsweg zu beschreiten. Im Rahmen der Klage beantragen wir,

die im Zusammenhang mit der Sperrung der Straße Deutzer Freiheit im Stadtteil Deutz in Köln für den allgemeinen KfZVerkehr aufgestellten/angebrachten Verkehrszeichen und Markierungen entlang des Abschnitts der vorgenannten Straße zwischen Siegburger Straße und Gotenring ist für rechtswidrig zu erklären und der Beklagten aufzugeben, die entsprechenden zur „Fußgängerzone Deutzer Freiheit“ gehörenden Verkehrszeichen und Markierungen zu entfernen und die Straße wieder für den allgemeinen Verkehr zu öffnen.

Darüber hinaus wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Antrag begehrt,

die aufschiebende Wirkung von dieser Klage anzuordnen und der Antragsgegnerin aufzugeben, die im Hauptantrag umschriebenen Verkehrszeichen und Markierungen zu entfernen.

Die Eingangsbestätigung des zuständigen Gerichts liegt vor. Unabhängig von der Einreichung ihrer Klage wird sich die Initiative Deutz weiterhin konstruktiv am Verfahren beteiligen. Eine langfristig tragfähige Lösung zur Gestaltung des Verkehrs rund um die Deutzer Freiheit ist im Interesse aller Parteien.

Hier finden Sie diese und zukünftige Pressemitteilungen zum download.

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